Jahres­abschluss in Straelen

Der Jahresabschluss informiert Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmer über Ihr Betriebsvermögen und den Unternehmenserfolg. Sie schließen damit das Geschäftsjahr ab und das Finanzamt verwendet diesen als Grundlage zur Besteuerung. Zudem können Sie die Informationen für zukünftige Entscheidungen nutzen.

Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen rund um den Jahresabschluss:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV)
  • Handelsbilanz, Steuerbilanz und Anhang zur Bilanz
  • Jahresabschlüsse

Gemeinsam optimieren wir Ihre steuerliche Belastung.


 

Service in Einnahmen-Überschuss Rechnungen sowie in der Handelsbilanz und Jahresabschlüssen in Straelen



Einnahmen-Überschuss-Rechnungen

Freiberufler und Kleingewerbetreibende können beim Finanzamt statt eines Jahresabschlusses eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen, wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Im Vergleich zum Jahresabschluss ist die Erstellung dieser auch als EÜR bezeichneten Form der Gewinnermittlung mit weniger Ausweispflichten verbunden: Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenübergestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses und der Darstellung seiner Quellen. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten.

Ob Sie zur doppelten Buchführung und dem Einreichen der GuV verpflichtet sind, können wir in einem persönlichen Gespräch klären. Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung einfach unter der Telefonnummer [Telefonnummer] an oder schreiben Sie uns.